§ 26 Abs. 1 TDDDGGesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten
Dienste zur Verwaltung von nach § 25 Absatz 1 erteilten Einwilligungen, die können von einer unabhängigen Stelle nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2…
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EinwVBegriffsbestimmungen
„anerkannter Dienst zur Einwilligungsverwaltung“ ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung, der von der zuständigen Stelle anerkannt ist,
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 EinwVAnwendungsbereich
das Verfahren der Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch eine unabhängige Stelle (Teil 3) und
§ 3 Abs. 2 EinwVAllgemeine Anforderungen
Der anerkannte Dienst zur Einwilligungsverwaltung verwaltet nur solche Einwilligungen, bei denen der Anbieter von digitalen Diensten den Endnutzer vor Erteilung…
Art. 23 Abs. 4 32019L0944RICHTLINIE (EU) 2019/944 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten oder — wenn von einem Mitgliedstaat vorgesehen — die benannten zuständigen Behörden genehmigen und zertifizieren oder, einschlägig,…