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Die in dieser Rechtsverordnung aufgeführten Rechtsnormen gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Elektrotechnik gemäß Anlage A der Handwerkordnung.
Hierunter fallen alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen, die mit der handwerklichen Installation, Wartung oder Instandhaltung von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Antriebe, Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind bzw. - bezogen auf diese Tätigkeiten - entsprechende Dienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender Nebenpflichten anbieten.