Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften Vom 13. November 2024 *)
Ein neuer Chat, das ganze ElektRvJErmÜtrV SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.