EMeldeVZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung Vom 13. Oktober 1976
Zuständige Behörde für die Meldungen gemäß § 4 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung ist das Ministerium für Umwelt.