§ 18 ZVALGGesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
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§ 17 ZVALGGesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
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§ 73 Abs. 5 LuftVGLuftverkehrsgesetz
§ 18a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist erst anzuwenden, wenn
§ 18 13. RAGDreizehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
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§ 102 BVFGGesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
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