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Die Steuerentlastung im Sinne dieses Gesetzes umfasst den Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.
Steuerentlastung: der Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.
Steuerentlastung: der Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.
Steuerentlastung: der Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.
die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerentlastungen einschließlich der Begriffe näher zu bestimmen und das Verfahren der Steuerentlastung zu regeln…
die nach § 80 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 4 dem Steuerschuldner voraussichtlich zu gewährende Steuerentlastung nicht bereits bei der Festsetzung der Höhe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.