Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz Vom 17. März 2009
Ein neuer Chat, das ganze EnKennzGZustV SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.