Anlage 2 EinkFachwBAProPPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf-Bachelor Professional in Procurement
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Anlage 2 Nr. 2 Buchst. a WFachwPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Benennung des Prüfungsteils mit Note,
Anlage 2 AWFachwBAProFVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 257, S. 10)
Anlage 2 Nr. 5 IndFachwirtPrV 2010Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin
die Gesamtnote in Worten,
Anlage 2 GesWFachwPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: