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(weggefallen)
zur Begründung und Nachweisführung nach § 13f,
die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen,
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei einem Verstoß gegen Absatz 1 den Netzbetrieb untersagen oder den Netzbetreiber durch andere geeignete Maßnahmen…
Firma und Sitz des betroffenen Netzbetreibers,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.