§ 23b Abs. 1 Nr. 15 EnWGVeröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz
Kosten für die erforderliche Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen als Summenwert und
§ 21 Abs. 3 EnWGBedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Festlegungskompetenz
Die Regulierungsbehörde kann in einem Verfahren nach § 29 Absatz 1 die Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen oder die Methoden zur Bestimmung…
§ 23a Abs. 2 EnWGGenehmigung der Entgelte für den Netzzugang
Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Entgelte den Anforderungen dieses Gesetzes und den auf Grund des § 24 in der bis zum Ablauf des 28. Dezember 2023…
Art. 18 Abs. 10 32019R0943VERORDNUNG (EU) 2019/943 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Festlegung oder Genehmigung von Übertragungs- oder Verteilungstarifen oder der entsprechenden Methoden gemäß Artikel 59 Buchstabe a der Richtlinie (EU)…
§ 91 Abs. 6 Nr. 5 EnWGGebührenpflichtige Handlungen; Verordnungsermächtigung
in den Fällen des Absatzes 2a der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, gegen den ein Missbrauchsverfahren nach § 30 Absatz 2 bereits eingeleitet war.