Art. 62 Abs. 1 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Fernleitungsnetzeigentümer und Eigentümer von Wasserstofffernleitungsnetzen — falls ein unabhängiger Netzbetreiber oder ein unabhängiger…
§ 6 Abs. 1 EnWGAnwendungsbereich und Ziel der Entflechtung
Vertikal integrierte Unternehmen und rechtlich selbstständige Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen, die im Sinne des § 3 Nummer 109 mit einem…
§ 8 Abs. 1 EnWGEigentumsrechtliche Entflechtung
Vertikal integrierte Unternehmen haben sich nach Maßgabe der folgenden Absätze zu entflechten, soweit sie nicht von einer der in § 9 oder den §§ 10 bis 10e…
Art. 60 Abs. 8 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
In den Fällen, in denen das Fernleitungsnetz am 3. September 2009 einem vertikal integrierten Unternehmen gehörte und Regelungen bestanden, die eine wirksamere…
Art. 46 Abs. 2 Buchst. a 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Leitung des Verteilernetzbetreibers oder der Wasserstoffverteilernetzbetreiber darf nicht den betrieblichen Einrichtungen des integrierten…