§ 13j Abs. 1 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Die Regulierungsbehörde wird ermächtigt, nach § 29 Absatz 1 Festlegungen zu treffen zur näheren Bestimmung des Adressatenkreises nach § 13a Absatz 1 Satz 1, zu…
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 UBRegVVerordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten
an die Bundesnetzagentur zur Pflege der Daten im Marktstammdatenregister nach § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes,
§ 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
zu Umfang, Zeitpunkt und Form der nach den §§ 27 und 28 zu erhebenden und mitzuteilenden Daten, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und…
§ 23b Abs. 3 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Die Regulierungsbehörde kann die Betreiber von Energieversorgungsnetzen durch Festlegungen nach § 29 Absatz 1 verpflichten, die Daten nach Absatz 1 an sie zu…
§ 29 GasNEVVerordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
Die Regulierungsbehörde kann zur Vereinfachung des Verfahrens durch Festlegung nach § 29 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Entscheidungen treffen zu Umfang,…