§ 24 Abs. 1 StFGGesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Deckung von Inanspruchnahmen nach § 21 und von Aufwendungen und…
§ 2 Abs. 1 HG 2024Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024)
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024 Kredite bis zur Höhe von 39 027 570 000 Euro…
§ 26b Abs. 6 StFGGesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Das Bundesministerium der Finanzen wird für das Jahr 2023 ermächtigt, für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Finanzierung von Maßnahmen nach § 26a Absatz 1…