§ 1 ERPVwGGesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verwaltet die in Artikel III des Gesetzes betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit…
§ 2 ERPVerwG 2007Zweckbestimmung
Das Sondervermögen dient der Förderung der deutschen Wirtschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Abkommens über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den…
§ 2 ERPVwGGesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Das Sondervermögen dient ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Abkommens über…
§ 5 Abs. 2 ERPEntwHiGGesetz über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
Auf die Verwaltung der Mittel findet das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1312), mit Ausnahme des §…
§ 2 ERPBürgschGDrittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird ermächtigt, namens der Bundesrepublik Deutschland für das ERP-Sondervermögen mit vorheriger…