§ 3 ERPWiPlanG 2025Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025)
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des…
§ 3 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des…
§ 4 Abs. 1 HG - 2021/2022Gesetz Nr. 2013 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 (Haushaltsgesetz - HG - 2021/2022) Vom 9. Dezember 2020
Wird infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs eine überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich, so bedarf es eines…
§ 9 Abs. 2 ERPVwGGesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Außer in den Fällen des Absatzes 1 dürfen Überschreitungen von Ausgabeansätzen des Wirtschaftsplanes oder außerplanmäßige Ausgaben nur im Falle eines…