ErstG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz über das Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentlichem Vermögen (Erstattungsgesetz) Vom 18. April 1937
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium der Finanzen.