§ 19 Abs. 2 EBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Die Radsatzlast ist der auf einen Radsatz, das Fahrzeuggewicht je Längeneinheit ist der auf 1,00 m Fahrzeuglänge (Länge über Puffer gemessen) entfallende Anteil…
§ 36 Abs. 1 EBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Die Radsatzlast und das Fahrzeuggewicht je Längeneinheit der Fahrzeuge dürfen nicht größer sein, als es für die zu befahrende Bahnstrecke zugelassen ist.
§ 8 Abs. 3 EBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Bauwerke müssen beim Neubau und bei der Erneuerung mindestens für Radsatzlasten von 25 t und für Fahrzeuggewichte je Längeneinheit von 8 t/m bemessen werden.…
§ 34b Abs. 2 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Gleiskettenfahrzeuge dürfen die Fahrbahn zwischen der ersten und letzten Laufrolle höchstens mit 9,00 t je Meter belasten.
§ 34 Abs. 3 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die zulässige Achslast ist die Achslast, die unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4 nicht überschritten werden darf.…