§ 60 EStDV 1955Einkommensteuer-DurchführungsverordnungUnterlagen zur SteuererklärungZitatstelle…Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach…Unterlagen zur Steuererklärung
§ 81 EStDV 1955Einkommensteuer-DurchführungsverordnungBewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und ErzbergbauZitatstelle1Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 des Gesetzes ermitteln, können bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei…Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
§ 82f EStDV 1955Einkommensteuer-DurchführungsverordnungBewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für LuftfahrzeugeZitatstelle1Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 des Gesetzes ermitteln, können bei Handelsschiffen, die in einem inländischen Seeschiffsregister…Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge