§ 8 EuAuslVwZ/AuskÜbkAG
Die zentrale Behörde kann der Entgegennahme eines Amtshilfeersuchens widersprechen, wenn es weder in deutscher Sprache abgefaßt noch von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet ist.
Die zentrale Behörde kann der Entgegennahme eines Amtshilfeersuchens widersprechen, wenn es weder in deutscher Sprache abgefaßt noch von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet ist.