Art. 24 Abs. 1 32010L0024RICHTLINIE 2010/24/EU DES RATES vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen
Diese Richtlinie gilt unbeschadet der Erfüllung von sich aus bilateralen oder multilateralen Übereinkünften oder Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen zur…
§ 1 Abs. 1 EUBeitrGAnwendungsbereich und anzuwendendes Recht
Dieses Gesetz regelt die Einzelheiten der Amtshilfe zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) zur…
§ 4 Abs. 1 EUBeitrGZuständigkeit für die Vollstreckung eingehender Ersuchen
Folgende Behörden nehmen nach Maßgabe dieses Gesetzes Amtshilfe in Anspruch und leisten danach Amtshilfe (Vollstreckungsbehörden): Die örtliche Zuständigkeit…
Art. 1 Abs. 3 32012R0389Sie berührt nicht die Erfüllung der Verpflichtungen zu umfassenderer Amtshilfe, die sich aus anderen Rechtsakten einschließlich bilateraler oder multilateraler…
Art. 60 Abs. 1 32010R0904VERORDNUNG (EU) Nr. 904/2010 DES RATES vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Neufassung)
Etwaige umfassendere Amtshilfepflichten, die sich aus anderen Rechtsakten einschließlich etwaiger bilateraler oder multilateraler Abkommen ergeben, werden von…