§ 5 Abs. 1 EUROCONTROLVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in Brüssel
Das Bundeszentralamt für Steuern erstattet EUROCONTROL auf Antrag aus dem Aufkommen der Einkommensteuer die Einkommensteuer oder Lohnsteuer, die auf die Bezüge…
§ 1 EUROCONTROLVorRV 2Zweite Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"
Für die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL und die Mitglieder ihres Personals, die dem System der sozialen Sicherheit der…
Art 1 EUROCONTROLÜbkNFProtGGesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“
Dem in Brüssel am 27. Juni 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember…
§ 10 Abs. 1 EUROCONTROLVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in Brüssel
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Zusatzprotokoll vom 6. Juli 1970 zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über…