EuWO — InhaltsübersichtDritter Abschnitt Wahlhandlung›Zweiter Unterabschnitt Besondere RegelungenGesetzBundgeltende Fassung§ 58 EuWOEuropawahlordnung · Dritter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 57§ 59 (weggefallen) § 57§ 59