Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Zuständigkeit für die Ausführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes sowie der Durchführungsrechtsvorschriften und der entsprechenden Verordnungen zur Kennzeichnung aufgrund dieses Gesetzes wird auf das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz übertragen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist auch zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz.