§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bei der Überprüfung und Anpassung der Abgabesätze nach § 14 Absatz 3…
§ 6 Abs. 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Unbeschadet der §§ 80 bis 85 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Juli 2022 (BGBl.…
§ 2 Abs. 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Dieses Gesetz regelt die Produktverantwortung der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach Anlage 1 im Sinne von § 23 Absatz 1 bis 3 des…
§ 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Ziel dieses Gesetzes ist, die Auswirkungen der Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche…
§ 14 Abs. 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat nach Anhörung der beteiligten Kreise ohne Zustimmung des…