§ 16 Abs. 2 eWpGKryptowertpapierregister
Registerführende Stelle ist, wer vom Emittenten gegenüber dem Inhaber als solche benannt wird. Unterbleibt eine solche Benennung, gilt der Emittent als…
§ 9 Abs. 4 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
In den Fällen von § 6 Absatz 4 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere hat der Emittent:
§ 6 Abs. 2 eWpGVerhältnis zu Wertpapierurkunden
Der Emittent kann ein elektronisches Wertpapier durch ein inhaltsgleiches mittels Urkunde begebenes Wertpapier ersetzen, wenn Das elektronische Wertpapier ist…
§ 25 Abs. 3 eWpGÜbereignung
Wenn bei elektronischen Aktien die Satzung der Aktiengesellschaft die Eigentumsübertragung an die Zustimmung der Gesellschaft bindet, darf die registerführende…
§ 22 eWpGWechsel des Wertpapierregisters
Will der Emittent ein Kryptowertpapier in ein anderes elektronisches Wertpapierregister übertragen, benötigt er hierfür die Zustimmung sämtlicher Inhaber des…