§ 2 Abs. 1 ExpertenratVGeschäftsstelle
Zur Unterstützung der Arbeiten des Expertenrats für Klimafragen wird eine Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt eingesetzt. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin.
§ 5 Abs. 3 ExpertenratVBeschlussfassung des Expertenrats für Klimafragen
Nähere Einzelheiten der Beschlussfassung legt der Expertenrat für Klimafragen in der Geschäftsordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes…
§ 6 ExpertenratVAnhörung und Befragung von Behörden oder Sachverständigen
Der Expertenrat für Klimafragen hat die Möglichkeit nach § 12 Absatz 4 Satz 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu klimaschutzbezogenen Themen Behörden oder…