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Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.