Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer, soweit die Besteuerung nicht nach § 20a der Abgabenordnung oder der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung einem anderen Finanzamt übertragen wurde sind abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 zuständig:
im Oberfinanzbezirk Düsseldorf
das Finanzamt Kleve für die Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf,
im Oberfinanzbezirk Köln
das Finanzamt Bonn-Innenstadt für die Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln,
im Oberfinanzbezirk Münster
das Finanzamt Dortmund-Unna für die Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster.
Für die Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung ist abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 das Finanzamt Düsseldorf-Altstadt für alle…
im Oberfinanzbezirk Düsseldorf
im Oberfinanzbezirk Düsseldorf:
Für die Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Erwerbe neuer Fahrzeuge durch ausländische ständige diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen…
Für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der im Land Nordrhein-Westfalen ansässigen Bundesbehörden…
Für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art des Landes Nordrhein-Westfalen ist abweichend von § 2 das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement