Anlage 4 FahrlG2018DV(zu § 7) Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 14)
§ 5 Abs. 11 FahrschAusbO 2012Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Für den praktischen Unterricht ist ein gegliederter Ausbildungsplan aufzustellen. Der Unterricht hat sich nach dem Ausbildungsplan zu richten. Er ist durch…
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 FahrschAusbO 2012Fahrschüler-Ausbildungsordnung
entgegen § 4 Absatz 6 Satz 1 den dort vorgeschriebenen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder entgegen Satz 2 den Ausbildungsplan nicht durch Aushang oder Auslage…
§ 32 Abs. 1 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbstständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen im Sinne des…
§ 40 Abs. 2 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Die Ausbildung muss entsprechend einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde genehmigten Ausbildungsplan angeboten und durchgeführt werden. Ein Abdruck…