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Das Gericht hat die sonstigen Beteiligten anzuhören. Es soll die zuständige Behörde anhören.
diesbezügliche Sichtweise des Betroffenen.
Das Gericht hat die sonstigen Beteiligten anzuhören. Auf Verlangen des Betroffenen hat das Gericht eine ihm nahestehende Person anzuhören, wenn dies ohne…
Das Gericht hat den Betroffenen vor einer Entscheidung nach § 1833 Absatz 3, § 1820 Absatz 5 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 3 Absatz 3 des Gesetzes…
Die zuständige Behörde ist auf ihren Antrag als Beteiligte in Verfahren über hinzuzuziehen.
Das Gericht kann die im Inland zuständige Betreuungsbehörde anhören, wenn es der Betroffene verlangt oder wenn es der Sachaufklärung dient. Die Anhörung anderer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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