BGH, V ZB 172/09Beschluss v. 2010-02-25 · § 62 Abs 1 FamFG
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren; Überprüfung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines unerlaubt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingereisten Drittstaatsangehörigen
BVerfG, 2 BvL 14/19Kammerbeschluss v. 2023-04-26 · § 62 Abs 1 FamFG
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer subjektiven Rechtsverletzung
BVerfG, 2 BvR 2000/20Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-08-08 · § 62 FamFG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfehlte fachgerichtliche Auslegung einer Prozesserklärung als Rechtsmittelverzicht verletzt Anspruch des Rechtsuchenden auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Grundrechtverletzung durch unzureichende Bestimmung des Rechtsschutzziels einer Beschwerde gem § 62 FamFG bzgl einer Unterbringung
BVerfG, 2 BvR 2470/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-04-16 · § 62 FamFG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl einer erledigten behördlichen Ingewahrsamnahme zwecks Sicherung der Abschiebung des Betroffenen (§§ 62 Abs 3, Abs 5 AufenthG 2004, § 428 FamFG) - Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verneinung des Feststellungsinteresses für Beschwerde gem § 428 Abs 2 FamFG unter Hinweis auf Möglichkeit der Beschwerde nach § 58 FamFG - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 184/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-03-23 · § 62 Abs 2 Nr 1 FamFG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verlängerung einer Betreuung ohne Anhörung des Betreuten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch ungerechtfertigte Verneinung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Beschwerdeverfahren gem § 62 FamFG - Gegenstandswertfestsetzung