§ 13 HG 2025/2026 SNHaushaltsgesetz 2025/2026
Dieses Gesetz tritt am Tag des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes 2027/2028, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Art. 9 Abs. 4 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Artikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Finanzausgleichsmassengesetzes 2025/2026, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2024 außer Kraft. Dresden, den 20.…
Art. 10 Abs. 4 SN-19076Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Artikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Finanzausgleichsmassengesetzes 2023/2024, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2022 außer Kraft. Dresden, den 31.…
§ 2 ABüFöGGesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Art. 6 Abs. 2 SN-17081Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Artikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Finanzausgleichsmassengesetzes 2019/2020, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2018, außer Kraft. Dresden, den 15.…