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Das für Verkehr zuständige Ministerium stellt zur Verfolgung des Zieles, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder mit lebenslangen Schäden schwer verletzt wird („Vision Zero“), ein Verkehrssicherheitsprogramm auf. Im Verkehrssicherheitsprogramm sind auf Grundlage einer Analyse von Unfallursachen und Risikogruppen die weitergehenden Qualitätsziele und entsprechende Handlungsschwerpunkte zu benennen und Werkzeuge und Handlungshinweise zur Verfügung zu stellen.
Das Verkehrssicherheitsprogramm wird alle fünf Jahre von dem für Verkehr zuständigen Ministerium in Abstimmung mit dem für Inneres zuständigen Ministerium und den darüber hinaus betroffenen Ministerien evaluiert.
Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert Maßnahmen zur Sicherheit im Verkehr.
Die Landesregierung stellt flankierend zu diesem Gesetz unter Federführung des für Verkehr zuständigen Ministeriums einen Aktionsplan auf, der…
Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert Projekte der Nahmobilität und stellt dazu jährlich das Förderprogramm Nahmobilität auf. Es stellt…
Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert Projekte im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements und stellt dazu jährlich ein…
Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium ist Sonderaufsichtsbehörde über die Zweckverbände nach § 5 Abs. 1, soweit diese Aufgaben nach §§ 13, 15 Satz 2…
Diese Verordnung ist fünf Jahre nach Inkrafttreten durch das für den Verkehr zuständige Ministerium zu evaluieren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.