Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung · Teil II
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(XXXX) Art 5 bis 11 FAnpG
(XXXX) Art 5 bis 11 FAnpGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen