§ 6b Abs. 6 FeVFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Die Auswirkungen der Absätze 1 bis 5 werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen evaluiert. Mit der Evaluierung wird insbesondere die Wirkung im Hinblick auf…
§ 6 Abs. 2 FahrlG2018DVDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Die im Rahmen der Fahrschülerausbildung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind fünf Jahre nach…
§ 69 Abs. 3 FeVStellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
Die für die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung erhobenen personenbezogenen Daten sind nach Ablauf des fünften Kalenderjahres nach Erledigung des Prüfauftrags…
§ 37 Abs. 3 FeVTeilnahmebescheinigung
Die für die Durchführung von Aufbauseminaren erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind sechs Monate…
§ 63a Abs. 4 StVGStraßenverkehrsgesetz
Die gemäß Absatz 1 gespeicherten Daten sind nach sechs Monaten zu löschen, es sei denn, das Kraftfahrzeug war an einem in § 7 Absatz 1 geregelten Ereignis…