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(Fundstelle: BGBl. I 2014, 372; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A Fahreignungsseminare
Vorliegen der Voraussetzungen für die Seminarleitererlaubnis
Verkehrspädagogik nach § 46 Absatz 1, 2 des Fahrlehrergesetzes oder
Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 3, 4 des Straßenverkehrsgesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen
Vorliegen des Nachweises der jährlichen Fortbildung
Verkehrspädagogik nach § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder
Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes
Räumliche und sachliche Ausstattung
Vorliegen der Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer in Gestalt von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie deren Unterschriften zur Teilnahmebestätigung je Modul oder Sitzung
Anonymisierte Dokumentation der durchgeführten Fahreignungsseminare; die Dokumentation umfasst
für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module,
die Anzahl der Teilnehmer,
die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren,
die eingesetzten Bausteine und Medien,
die Hausaufgaben und
die Seminarverträge
für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen,
die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen,
die Funktionalität des Problemverhaltens,
die erarbeiteten Lösungsstrategien,
die persönlichen Stärken des Teilnehmers,
die Zielvereinbarungen und
den Seminarvertrag
Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung, insbesondere im Hinblick auf die Teilnehmeranzahl, die zeitlichen Vorgaben und bei der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme die Abstimmung der Bausteine auf die Fahrerkarrieren
Einhaltung der Vorschriften über den Umgang mit den personenbezogenen Daten
Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems
Abschnitt B Einweisungslehrgänge
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen
Einhaltung des Ausbildungsprogramms nach § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fahrlehrergesetzes
Dokumentation der durchgeführten Einweisungslehrgänge; die Dokumentation umfasst
die Vornamen und Familiennamen des Lehrgangsleiters und der eingesetzten Lehrkräfte,
die Vornamen und Familiennamen und die Geburtsdaten der Teilnehmer,
die Kurzdarstellung des Verlaufs des Lehrgangs einschließlich der Inhalte und eingesetzten Methoden,
das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Kurse und
Bestätigung der Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen
Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung
Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems