§ 40 Abs. 6 FFGBegriffsbestimmungen
Ein Kino ist ein in der Regel öffentlich zugänglicher Ort, der dem Hauptzweck dient, gegen Entgelt Filme auf mindestens einer zentralen Leinwand einem Publikum…
§ 1 Nr. 4 BArchGGesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes
deutsche Kinofilme: Kinofilme, deren Hersteller ihren Wohnsitz, Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben; im Fall einer Koproduktion muss einer der…
§ 129 Abs. 2 FFGFilmabgabe der Videoprogrammanbieter
Die Filmabgabe beträgt
§ 83 Abs. 2 FFGVermietung des Films
Die Vermietung des mit Referenzmitteln hergestellten Films an ein Kino darf nicht abhängig gemacht werden von der Miete eines oder mehrerer ausländischer Filme…