§ 121 Abs. 2 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Förderhilfen dürfen nur gewährt werden für die Digitalisierung von Filmen, die die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 erfüllen, sofern es sich…
§ 41 Abs. 1 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Förderhilfen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes für die Herstellung, den Absatz und die Digitalisierung von Filmen gewährt, wenn
§ 23 Abs. 2 Nr. 3 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
über Maßnahmen im Rahmen der Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes gemäß Teil 3 Kapitel 5, soweit eine aufgrund des § 121 Absatz 1 erlassene…
§ 46 Abs. 1 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Förderhilfen für die Herstellung von Filmen dürfen nur gewährt werden, wenn alle Endfassungen des Films in barrierefreier Fassung hergestellt werden und der…
§ 115 Abs. 2 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Für Förderhilfen nach § 114 Absatz 1 Nummer 2 ist auch antragsberechtigt, wer beabsichtigt, im Inland ein Kino zu betreiben. Dies gilt nicht, wenn Anhaltspunkte…