§ 13 Abs. 5 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Sollen im Rahmen der Förderung nach § 3 Absatz 2 Förderhilfen für die Herstellung von Filmen vergeben werden, stellt der Verwaltungsrat durch Richtlinie nach §…
§ 60 Abs. 2 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Näheres zu den Bestimmungen des § 55 Absatz 3 und der §§ 56, 57 und 59 kann die Filmförderungsanstalt durch Richtlinie gemäß § 11 bestimmen.
§ 85 Abs. 5 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.
§ 11 Abs. 3 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Die Richtlinien und deren Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde.
§ 118 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Die Filmförderungsanstalt legt das Verfahren der Kinoförderung durch Richtlinie gemäß § 11 nach Maßgabe dieses Gesetzes fest. Sie hat dabei auf eine ausgewogene…