FinAEinglV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 FinAEinglV SLVerordnung über die Eingliederung von Finanzämtern Vom 14. September 2005 § 3Leichte SpracheEinfache SpracheDie Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. § 3