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Nach Abschluss der Eingaben des jeweiligen Spieltisches vergleicht die Finanzaufsicht die eingegebenen Werte mit ihren Aufzeichnungen. Im Falle der Übereinstimmung zeichnen die Finanzaufsicht, die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers und die Kassiererin oder der Kassierer den Ausdruck der Tischabrechnung. Differenzen sind umgehend aufzuklären und zu dokumentieren. Ein unterschriebenes Exemplar der Tischabrechnung ist der Finanzaufsicht unverzüglich zu übergeben.
Aus den aus § 28 eingegebenen Werten der einzelnen Spieltische erstellt die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers eine…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber hat die Spieltische auch mit einem elektronische Aufzeichnungssystem auszustatten. Die Finanzaufsicht…
Die ermittelten Kasseninhalte für jeden Spielautomaten sind einzeln zu erfassen und mit den Daten aus dem elektronischen Aufzeichnungssystem abzugleichen. Die…
Die Geldscheine sind von den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers zu sortieren, zu zählen und gut sichtbar auf dem…
Die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers teilt die Anzahl der getätigten Buy-Ins mit und stellt sie auf einer Anzeigetafel…
Der Finanzaufsicht ist der Ausdruck der Tagesabrechnung zusammen mit dem Abrechnungsformular einschließlich der Dokumentation zu Differenzen zu übergeben. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.