FinDAGKostV — InhaltsübersichtGesetz(XXXX) §§ 5 bis 12b FinDAGKostV(weggefallen)Verordnung über die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz · Abschnitt 2Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).