§ 1 Abs. 1 FinDASaSatzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt trägt die Bezeichnung "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (Bundesanstalt).
§ 50 Nr. 1 GwGGesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für
§ 3 Abs. 1 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Die Bundesanstalt übt die Aufsicht über die Kreditinstitute, die Kreditdienstleister, die Kreditkäufer und deren Vertreter sowie die Auslagerungsunternehmen…
§ 3 VermAnlGGesetz über Vermögensanlagen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) übt die Aufsicht über das Angebot von Vermögensanlagen nach den Vorschriften dieses Gesetzes…