§ 3 Abs. 2 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zusammen. § 7…
§ 4 Abs. 3 ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. § 7 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend.
§ 8e Abs. 7 KWGGesetz über das Kreditwesen
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 6 arbeiten die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank zusammen.
§ 6 Abs. 1 KMAGGesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten bei der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1114 und der Verordnung (EU) 2022/2554 nach Maßgabe dieses…
§ 7 Abs. 1 KWGGesetz über das Kreditwesen
Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. Unbeschadet weiterer gesetzlicher Maßgaben umfasst die…