Anhang EV Nr. 1 FlRGGesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
Flaggenrechtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 1990 (BGBl. I S. 1342)mit folgender Maßgabe:Die nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen…
§ 16 Nr. 1 FlRGGesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine andere Nationalflagge als die Bundesflagge führt oder
§ 131 Abs. 1 Nr. 3 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
bei Ordnungswidrigkeiten nach § 124, soweit es sich um ein Wappen oder eine Dienstflagge des Bundes handelt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und…