§ 18 Abs. 1 GlasappAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 GlasblAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin
im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
§ 8 Abs. 3 Nr. 4 GlasmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin
im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
§ 15 Abs. 1 VerfGlasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 GlAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in…