FlRG — InhaltsübersichtErster Abschnitt Flaggenrecht der Seeschiffe›2. Ausweis über die Berechtigung zur Führung der BundesflaggeGesetzBund§ 5 FlRG(weggefallen)Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe · Erster Abschnitt, 2. § 4Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 4