FlRV — InhaltsübersichtZweiter Abschnitt Berechtigung zur Führung der Bundesflagge›3. FlaggenbescheinigungenGesetzBund§ 12 FlRV(weggefallen)Flaggenrechtsverordnung · Zweiter Abschnitt, 3.§ 13 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 13