FlRV — InhaltsübersichtZweiter Abschnitt Berechtigung zur Führung der Bundesflagge›4. FlaggenzertifikateGesetzBund§ 14 FlRV(weggefallen)Flaggenrechtsverordnung · Zweiter Abschnitt, 4.§ 15 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 15