§ 2 SächsAAZuVOSächsische Aufenthalts- und Asylzuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung vom 22.…
Art. 3 SN-21052Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur kommunalen Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge vom 5. Juni 2018 (SächsABl. S. 783),…
Art. 3 SN-21241Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 20. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 86)…
Art. 2 SN-21224Sechste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Wohnpflichtverlängerungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 25. April 2025 Der Staatsminister des Innern Armin Schuster